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Nutzungsbedingungen des Gäste-WLANIch stelle in meinen Geschäftsräumen einen Zugang zum Internet in Form eines WLAN-Zugangs zur kostenlosen Nutzung zur Verfügung. Die Bereitstellung richtet sich nach meinen jeweiligen technischen und betrieblichen Möglichkeiten. Ein Anspruch auf einen funktionsfähigen Zugang oder eine bestimmte örtliche Abdeckung des Zugangs besteht nicht. Es besteht kein Anspruch darauf, dass bestimmte Dienste über den Zugang genutzt werden können. So können insbesondere Port-Sperrungen vorgenommen werden. In der Regel wird das Surfen im Internet und das Senden und Empfangen von E-Mails ermöglicht. Ich biete mein Gäste-WLAN nur für Besucher meines Unternehmens an. Es handelt sich nicht um einen öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdienst, sondern um ein internes WLAN für Gäste meines Unternehmens. Es besteht kein Anspruch auf Nutzung des Zugangs. Mir steht es frei, den Zugang jederzeit ohne Angabe von Gründen einzuschränken oder einzustellen. Voraussetzung für eine Nutzung ist, dass zuvor die Geltung dieser Nutzungsbedingungen zu Beginn der Nutzung des Zugangs akzeptieren werden. Dies erfolgt bei Auswahl des Zugangs als WLAN-Netz im Endgerät über diese Begrüßungsseite. Pflichten als Nutzer
Verbotene Handlungen
Ihnen sind als Nutzer jegliche Handlungen bei der Nutzung des WLAN-Zugangs untersagt, die gegen geltendes Recht verstoßen, Rechte Dritter verletzen oder
gegen die Grundsätze des Jugendschutzes verstoßen.
Sperrung von ZugängenIch kann den Internetzugang jederzeit vorübergehend oder dauerhaft sperren, wenn konkrete Anhaltspunkte vorliegen, dass Sie gegen diese Nutzungsbedingungen und/oder geltendes Recht verstoßen, verstoßen haben oder wenn ich ein sonstiges berechtigtes Interesse an der Sperrung habe. HaftungsfreistellungSie sind als Nutzer für alle Ihre Handlungen, die Sie im Zusammenhang mit der Nutzung des Internets über meinen Zugang vornehmen, selbst verantwortlich. Sie stellen mich von sämtlichen Forderungen, die Dritte gegen mich wegen eines Verstoßes des Nutzers gegen gesetzliche Vorschriften, gegen Rechte Dritter (insbesondere Persönlichkeits-, Urheber- und Markenrechte) oder gegen vertragliche Pflichten, Zusicherungen oder Garantien geltend machen, einschließlich der Kosten der notwendigen Rechtsverteidigung (Rechtsanwalts- und Gerichtskosten in gesetzlicher Höhe) auf erstes Anfordern frei. Sie sind verpflichtet, im Falle der Geltendmachung von Ansprüchen unverzüglich und vollständig bei der Sachverhaltsaufklärung mitzuwirken und mir die hierzu erforderlichen Angaben in geeigneter Weise zugänglich zu machen. |